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Hi zusammen,
in unserem fiktionalen Kurzfilm soll der Protagonist während der Bedienung eines Schnittprogramms gefilmt werden. Darf in diesem Zusammenhang auch die Benutzeroberfläche von Kdenlive gezeigt werden oder könnte es ein rechtliches Nachspiel haben, wenn man die Benutzeroberfläche des Programms im Film benutzt? |
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Danke für die Nachfrage. Kdenlive ist open source unter der GNU Lizenz 2 (https://kdenlive.org/en/about). Solange es kein kommerzieller Film ist sehe ich kein Problem wenn Kdenlive's Benutzeroberfläche gezeigt wird.
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